Kraftfahrzeug

Ein weiterer zusätzlicher Schutz für das Kraftfahrzeug ist die Teilkaskoversicherung. Sie ist wesentlich günstiger als die Vollkaskoversicherung und deckt einige Schäden ab. Das sind zum Beispiel Schäden oder Zerstörung des Fahrzeugs durch Brand oder eine Explosion. Bei Blitz, Hagel und Hochwasser wird die Versicherung für Schäden aufkommen. Es muss aber belegt werden, dass kein Mutwillen oder Fahrlässigkeit des Halters dagegen stehen. Es wäre ja auch nicht nachzuvollziehen, wenn man bei Hochwasser oder Hochwasserwarnung das Fahrzeug ganz nah an dem betreffenden Fluss abstellt und sich dann wundert, wenn es am nächsten Morgen durch die Fluten mitgerissen wurde. Bei Schäden durch Sturm ist der Versicherung zu belegen, dass eine Windstärke von mindestens 8 gemessen wurde. Sturmschäden können durch umstürzende Bäume, herabfallende Äste, herab fallende Dachpfannen oder sonstige Teile, die mit der Kraft des Windes auf das Auto geschleudert werden. Eine weitere mögliche Unfallursache ist auch noch über die Teilkaskoversicherung abgesichert. Das sind Schäden durch Wildwechsel oder aber durch frei laufende Rinder, Pferde oder Schafe. Wenn der Schaden, der der Versicherung gemeldet wird einen Betrag von 1.000,-€ übersteigt, dann muss das Ereignis von Zeugen bestätigt werden. Sollten die Reifen von irgendwelchen dummen Zeitgenossen aufgeschlitzt worden sein, so sind sie nicht durch die Teilkaskoversicherung versichert.

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